Über die Bedeutung des Energieausweises

Der energetische Zustand eines Gebäudes wird in einem mehrseitigen Dokument aufgeführt – dem sogenannten Energieausweis. Die Kernaussage ist der Energiekennwert, der in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter und einer entsprechenden Energieeffizienzklasse (A+ bis H) dokumentiert wird. Dieser Wert wird je nach Art des Energieausweises als gemessener Verbrauch oder berechneter Verbrauch angegeben. Zusätzlich bieten Kennwerte energetischer Gebäudestandards Vergleichsmöglichkeiten.

Sie werden sich fragen, ob sich die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises umlegen lassen. Leider nein. Es ist nicht möglich den Aufwand – zum Beispiel in den Heiznebenkostenabrechnungen – aufzuführen!

Warum ein Energieausweis?

Der Energieausweis für Immobilien ist Pflicht für jeden Vermieter. Seit dem 01. Mai 2015 ist daher jeder Vermieter verpflichtet, bei kommerziellen Anzeigen, die seine Immobilie betreffen, die entsprechende Energieeffiziensklasse anzugeben. Sollte der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so wird dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet und einem entsprechenden Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 01. Mai 2014 in Kraft trat, ist in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung die Basis zur Erstellung aller Energieausweise. So erhalten Mieter und Käufer von Immobilien Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes zur Einschätzung der Höhe über die Heizkosten. Eine Skala von Grün bis Rot dokumentiert den energetischen Zustand.

Der Energieausweis für Objekte mit mehreren Gebäuden

Zum Beispiel Musterstr. 1-5. Hier muss folgendes beachtet werden:

Es kann sein, dass im Zuge einer Objektprüfung durch die Baubehörden der gemeinsame Ausweis bemängelt wird. Dann müssten die Flächen und Verbrauchsdaten rechnerisch auf die Hausnummern aufgeteilt werden. Der Energieausweis müsste dann für jede Hausnummer neu erstellt werden!

Der sogenannte Verbrauchsausweis legt die Werte des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre zugrunde und bewertet lediglich anhand dessen, was die Bewohner eines Gebäudes verbraucht haben, wie dieses energetisch einzustufen ist. Die Werte sind also stark vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängig. Dementsprechend einfach ist dieser Verbrauchsausweis zu erstellen.

Die unterschiedlichen Gebäudetypen

Was gibt es für Differenzierungen im Energieausweis? Grundsätzlich gilt er für ein gesamtes Gebäude, jedoch werden Unterschiede bei den Gebäudetypen gemacht: Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Energiekennwerte werden bei Wohngebäuden wie folgt bezeichnet: die Energie für Raumheizung, Warmwassererzeugung und Kühlung. Bei Nichtwohnungsnutzung kommt zusätzlich die Energie für Strom dazu. Mit Gebäuden sind aber generell bewohnte Gebäude gemeint, einschließlich sozialer- und öffentlicher Einrichtungen. Hinzu kommen Objekte mit „wohnähnlicher Nutzung“ wie freiberufliche und gewerbliche oder andere Nutzungen. Hier werden für die Energiekennwerte der Aufwand für Raumheizung, Warmwassererzeugung und Kühlung errechnet.

Die Gültigkeit

Ein Energieausweis ist immer 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wurde ein Energieausweis auf Basis der bisherigen Energiesparverordnung (EnEV) erstellt, behalten diese ebenfalls, ausgehend vom Ausstellungsdatum, ihre Gültigkeit. Es gibt allerdings spezielle Übergangsvorschriften für Energieausweise, die bereits vor der EnEV von 2007, also vor dem 1.10.2007, erstellt wurden.